Schiedspersonen für Gelsenkirchen

Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Mock, FrankBokermühlstraße 30
45879 Gelsenkirchen
Tel.-Nr.: 0209 1487893
Bezirk 50
Neustadt
1.Vertretung:
Schmitt, Caspar
Niermannsweg 15
45886 Gelsenkirchen
Tel.-Nr.: 0209 1488380
Schmitt, CasparNiermannsweg 15
45886 Gelsenkirchen
Tel.-Nr.: 0209 1488380
Bezirk 51
Ückendorf
1.Vertretung:
Mock, Frank
Bokermühlstraße 30
45879 Gelsenkirchen
Tel.-Nr.: 0209 1487893
Staniczek, PeterRotthauser Markt 16
45884 Gelsenkirchen
Mobil: 0163 4789604
Bezirk 52
Rotthausen
1.Vertretung:
Knopf, Svenja
Postfach 10 14 06
45814 Gelsenkirchen
Mobil: 0160 6355853
E-Mail: svenja.knopf@schiedsfrau.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Weitere anerkannte Gütestellen für Gelsenkirchen
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Goldbergstr. 12, 45894 Gelsenkirchen
Tel.-Nr.: 0209 169-0 , Telefax: 0209 169-3530
E-Mail: stadt@gelsenkirchen.de

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Falsche oder mittlerweile veraltete Daten können Sie auch direkt an das Ministerium der Justiz NRW unter streitschlichtung@jm.nrw.de E-Mail-Symbol zum Aktenzeichen 3180 - II. 28 mitteilen.

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