Sofern Sie ohne Terminvereinbarung kommen, beachten Sie bitte unbedingt die Öffnungs- und Sprechzeiten der jeweiligen Behörden und die gesonderten Öffnungszeiten der jeweiligen Rechtsantragstellen. Genaue Informationen dazu erhalten Sie auf den einzelnen Internetauftritten der Behörden.
Öffnungszeiten des Amtsgerichts:
Montag bis Mittwoch und Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 bis 11:30 und 14:00 bis 15:00 Uhr
Öffnungszeiten des Arbeitsgerichts und Sozialgerichts:
Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 bis 14:00 Uhr
Sprechzeiten der Justizeinrichtungen